Geschäftsordnung Plattsalat e.V.
Stand 2007-09
Vorbemerkung:
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins innerhalb eines Gremiums, nachfolgend Ladenforum genannt.
- Ladenforum
- Das Ladenforum besteht aus Mitgliedern des Vorstands, Mitgliedern des Vereins und MitarbeiterInnen.
- Die Mitglieder des Ladenforums verpflichten sich zur regelmäßigen Mitarbeit und zur Teilnahme an den Treffen.
- Beschlüsse des Ladenforums sollen im Konsens gefasst werden.
- Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung werden vom Ladenforum vorbereitet und den Mitgliedern bekannt gemacht.
- Die Mitglieder haben die Möglichkeit, am darauffolgenden Treffen des Ladenforums teilzunehmen und sich an der Entscheidungs- und Beschlussfindung zu beteiligen.
- Änderungen der Geschäftsordnung müssen auf der nächsten Mitgliederversammlung von der Mehrheit der erschienenen Mitglieder bestätigt werden.
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied verpflichtet sich, mit Waren aus der Verbrauchergemeinschaft nur den eigenen Bedarf zu decken. Geschenke im üblichen Rahmen sind hierbei eingeschlossen.
- Die Mitglieder haben die Möglichkeit, aktiv an der Arbeit der Verbrauchergemeinschaft teilzunehmen (z.B. Gestaltung thematischer Abende, Erstellung von Informationsmaterial, Mitarbeit an Projekten, in Entscheidungsgremien und Arbeitsgruppen).
- Für den Fall der Abwesenheit von mindestens zwei Monaten kann eine ruhende Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. Dies setzt eine Information des Ladenforums mindestens zwei Wochen vor Beginn voraus. Für die entsprechende Zeit ist das Recht, das Warenangebot zu nutzen für das Mitglied aufgehoben; es werden keine Beiträge erhoben.
- Es ist möglich, das Recht, das Warenangebot zu nutzen, für einen begrenzten Zeitraum von mindestens zwei Monaten auf eine andere Person zu übertragen. Dies setzt eine Information des Ladenforums mindestens zwei Wochen vor Beginn voraus. Für die entsprechende Zeit ist das Recht, das Warenangebot zu nutzen für das Mitglied aufgehoben. Der Beitrag ist für den Zeitraum der Übertragung weiterhin vom Mitglied zu entrichten.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, persönliche Informationen, die für die Mitgliedschaft in der Verbrauchergemeinschaft relevant sind (z.B. Angaben zu Anzahl und Alter von Personen im Haushalt, welche die Angebote der Verbrauchergemeinschaft nutzen, Adressänderungen, Änderungen der Kontoverbindung) unverzüglich mitzuteilen.
- Entgeltordnung
- Zur Finanzierung des Vereins wird ein monatliches Entgelt erhoben.
- Das monatliche Entgelt setzt sich zusammen aus 70% Mitgliedsbeitrag und 30% Umlage.
- Jede Person eines Haushaltes wird als eigenständiges Mitglied angesehen und hat ein Entgelt zu entrichten.
- Das Entgelt wird für die erste Person im Haushalt auf 16 € festgelegt, für die zweite Person auf 14 €, für die dritte und jede weitere Person auf 12 €.
- Personen mit geringem Einkommen (z.B. SozialhilfeempfängerInnen, StudentInnen) haben die Möglichkeit, ein reduziertes Entgelt von 12 € zu bezahlen.
- Haushalte mit Kindern entrichten für das erste Kind ein Entgelt von 4 €, weitere Kinder sind von der Entgeltzahlung befreit.
- Es ist möglich, freiwillig ein höheres Entgelt im Sinne eines solidarischen Charakters zu entrichten, um z.B. ermäßigte Entgelte nach Punkt 5 gewähren zu können.
- Für Gruppen bzw. juristische Personen gelten gesonderte Regelungen.
- Die Entgeltzahlung erfolgt über Lastschrifteinzug innerhalb der ersten Woche des Monats.
- Kann das Entgelt wegen nicht gedecktem Konto oder falschen Angaben des Mitglieds nicht eingezogen werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 3 € pro Vorgang zzgl. Bankgebühren berechnet.
- Bei Zahlungsrückstand erfolgt eine Information an das Mitglied. Bei länger andauernden Zahlungsschwierigkeiten wird im Einzelfall über das weitere Vorgehen im Ladenforum entschieden.
- Für Interessierte gibt es die Möglichkeit der Probemitgliedschaft. Probemitglieder zahlen einmalig ein Entgelt von 16 € bar im Laden und können einen Monat das Warenangebot nutzen. Nach Ablauf erlischt das Recht zur Nutzung, wenn keine Mitgliedschaft erworben wird.
- Mitgliederdarlehen
- Jeder Haushalt gewährt der Verbrauchergemeinschaft bei Eintritt ein einmaliges, zinsloses Darlehen in Höhe von mindestens 50 €.
- Das Darlehen wird mit der ersten Entgeltzahlung per Lastschrift eingezogen.
- Das Darlehen wird bei Beendigung der Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von sechs Monaten zurück erstattet.
- Falls offene Verbindlichkeiten eines Mitglieds vorliegen, wird bei Beendigung der Mitgliedschaft das Darlehen mit diesen Verbindlichkeiten verrechnet.